Unsere Verpflichtung

Der Anwalt verpflichtet sich entsprechend den Berufsregeln (Art. 12 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte), die Interessen der Klientschaft sorgfältig und gewissenhaft zu vertreten.

Das heisst, der Anwalt verpflichtet sich


  • die Klientschaft vorab über das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Mandats aufzuklären
  • die Klientschaft gemäss seinem Wissensstand derart über die Stärken und Schwächen ihres Dossiers zu informieren, dass die Klientschaft entscheiden kann, welche Massnahmen sie treffen und/oder welches Gerichtsverfahren sie führen möchte.