Unsere Verpflichtung

Der Rechtsanwalt verpflichtet sich, die Interessen seiner Mandanten gemäß den Berufsregeln mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu vertreten (Art. 12 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Rechtsanwälte).

Dies bedeutet insbesondere, dass der Anwalt sich verpflichtet


  • Information des Mandanten über das mögliche Kosten-Nutzen-Verhältnis seines Mandats.
  • Den Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen über die Stärken und Schwächen seines Falles informieren, so dass der Mandant in Kenntnis der Sachlage entscheiden kann, ob er sich an dem Gerichtsverfahren und/oder einem anderen Schritt beteiligen möchte.